Die Differenzierung zwischen Weizen und Dinkel stellt analytisch eine besondere Herausforderung dar, da es sich um eng verwandte Getreidearten der Gattung Triticum mit hoher genetischer Übereinstimmung handelt. In den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck ist festgelegt, dass Brot und Kleingebäck, deren Bezeichnung eine bestimmte Getreideart enthält, zu mindestens 90 % aus dieser Getreideart hergestellt sein müssen.
Ein als Dinkelbrot bezeichnetes Produkt muss demnach zu mindestens 90 % aus Dinkel bestehen. Für Teigwaren gilt nach den Leitsätzen für Teigwaren eine noch strengere Regelung: Dinkelteigwaren dürfen ausschließlich aus der namensgebenden Getreideart hergestellt werden.


