Analyse auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO)

Analyse auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO)

Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) werden im Lebensmittelbereich sowohl als pflanzliche Rohstoffe als auch im Rahmen technologischer Herstellungsprozesse eingesetzt. Relevante Kulturpflanzen sind insbesondere Soja, Mais und Raps, die als Zutaten (z. B. Proteine, Stärke, Öle, Lecithine) in verarbeiteten Lebensmitteln Verwendung finden.

Darüber hinaus kommen gentechnisch veränderte Mikroorganismen zur Herstellung von zum Beispiel Enzymen, Vitaminen oder Aminosäuren zum Einsatz. In diesen Fällen ist im Endprodukt häufig keine nachweisbare rekombinante DNA oder kein gentechnisch veränderter Organismus mehr enthalten.

Ist Ihr Produkt von genetisch veränderten Bestandteilen betroffen?

Lebensmittel

>0,9%

Kennzeichnungspflicht

Ab diesem Anteil je Zutat muss GVO auf dem Etikett ausgewiesen werden — wenn zufällig oder technisch unvermeidbar.

Nicht zugelassenes GVO

0%

Nulltoleranz

Nicht zugelassene GVO dürfen in keiner Menge nachweisbar sein — weder in Lebensmitteln noch in Saatgut.

Saatgut (EU)

0,1%

Kontaminationsgrenzwert

Für zufällige oder technisch unvermeidbare GVO-Verunreinigungen in Saatgutbeständen — mit strengeren Regelungen in einzelnen Mitgliedsstaaten.

Unsere Technologie

Bei uns erfolgt die analytische Überprüfung mittels real-time-PCR mit einer Nachweisgrenze von 0,1 %, sodass Ihr untersuchtes Saatgut auch die strengeren nationalen Grenzwerte mancher EU-Staaten einhält. Damit sind Sie auf der sicheren Seite, was die Sortenreinheit und Exportfähigkeit Ihrer Waren betrifft.

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