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Petunien:

In Europa und den USA werden massenweise Petunien vom Markt genommen. Eine Gefahr sind sie nicht, aber deutsche Behörden haben gerade Händler und Blumenfreunde aufgefordert, lachs- und orangefarbene Petunien verschiedener Sorten zu vernichten und fachgerecht zu entsorgen. Ihre auffälligen Farben - meist ein kräftiges Orange - sind ein Produkt der Gentechnik.

Link zu Transgen Petunien
 

August 2017

CRISPR/CAS – Stand der Dinge

Die „Revolution der Gentechnik“ (wissenschaftliche Fachzeitschrift Science: „Breakthrough of the Year 2015“) der letzten Jahre ist immer noch stark umstritten. Das Editieren von Genomen wird mit der, von Bakterien adaptierten, neuen Technologie wesentlich effizienter, die Möglichkeiten dadurch größer. Es entwickelte sich ein unüberschaubares Potential der Möglichkeiten für die Wissenschaftler. Jedoch wurde mit wachsendem Potential auch die Kritik an dem neuen Verfahren immer größer – CRISPR/CAS polarisiert. Während auf der einen Seite Interesse an den neuen Möglichkeiten überwiegt, gibt es immer mehr kritische Stimmen, welche die unbekannte Fehleranfälligkeit der Verfahren, Probleme beim Tierschutz, Folgen für die biologische Vielfalt und das Fehlen einer umfassenden Regulierung anprangern.

Eine EU-Kommission sollte bereits im August 2016 eine Einschätzung abgeben, wann und unter welchen Umständen durch gentechnisch veränderte Verfahren ausgelöste Mutationen unter das Gentechnikrecht fallen. Dies ist bis heute nicht geschehen. Mittlerweile  hat sich der französische Staatsschutz an den EuGH gewandt, welcher diesen Sachverhalt nun prüfen und bewerten muss. Ein Urteil in dieser Sache wird im Frühjahr 2018 erwartet.

Zwischenzeitlich wurde eine Studie veröffentlicht, welche von Problemen bei Experimenten mit Mäusen berichtet. So sei die Zahl der ungewollten Mutationen bei mit CRISPR/CAS behandelten Mäusen auf teilweise bis zu 1500 beziffert worden. Zusätzlich seien komplette Genabschnitte sowohl entfernt, als auch ergänzt worden.
Die Veröffentlichung dieser Daten sorgte zunächst für einen Aufschrei. Allerdings verstummten viele der Stimmen wieder, nachdem ein ehemaliger Mitarbeiter der durchführenden Arbeitsgruppe Zweifel an der wissenschaftlichen Verwertbarkeit der Studie äußerte. Es wären gravierende wissenschaftliche Fehler gemacht worden; so wurden z.B. keine unbehandelten Kontrollmäuse als „Negativkontrolle“ mitgeführt. So sei nicht klar, was die Ursachen für die unerwünschten Mutationen sind. Ebenso unklar sei es, ob die Mäuse die Mutationen nicht bereits vor dem Versuch im Erbgut trugen.

Es bleibt abzuwarten wie der EuGH im nächsten Frühjahr entscheiden wird – eine Prognose lässt sich nicht abgeben.